Quellenabzugsverfahren

Quellenabzugsverfahren
Quellen|abzugsverfahren,
 
Steuerrecht: eine Erhebungsform der Einkommensteuer für bestimmte Einkünfte: Die Steuer wird gleich bei der Auszahlung der steuerpflichtigen Einkünfte an den Empfänger von der auszahlenden Stelle einbehalten und unmittelbar an das Finanzamt abgeführt (»Steuerabzug an der Quelle«). Das Quellenabzugsverfahren gibt es in Deutschland 1) für die Einkünfte aus unselbstständiger Arbeit (Lohnsteuer), 2) für bestimmte Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer), 3) für Gebietsfremde (beschränkt Steuerpflichtige) bei inländischen Einkünften aus der Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied (Aufsichtsratsteuer), als Künstler, Berufssportler, Schriftsteller, Journalist und Bildberichterstatter, auch bei Vergütungen aus z. B. Lizenzen, Patenten und a. sowie 4) seit 2002 für Entgeltzahlungen an Bauunternehmer (Bauabzugsteuer). Die Vorzüge des Quellenabzugsverfahrens für das Finanzamt liegen im pünktlichen Zahlungseingang, in den geringen Erhebungskosten und den geringen Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung. Nachteilig für den Steuerpflichtigen ist, dass erst im Rahmen des Lohnsteuerjahresausgleichs beziehungsweise der Veranlagung zur Einkommensteuer die persönlichen Verhältnisse berücksichtigt werden können.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Quellenabzugsverfahren — Quellenabzugsverfahren …   Deutsch Wörterbuch

  • Quellenabzugsverfahren — Erhebungsverfahren, wonach die Erhebung der Steuern am Orte und z.Z. des Entstehens der steuerpflichtigen Vergütung (Pay as You Earn Prinzip) erfolgt; angewendet z.B. bei ⇡ Lohnsteuer, ⇡ Kapitalertragsteuer. Vgl. auch ⇡ Abzugsteuern …   Lexikon der Economics

  • Kapitalertragsteuer — Kapitalertragssteuer; Kapitalgewinnsteuer * * * Ka|pi|tal|er|trags|steu|er, (Steuerw.:) Ka|pi|tal|er|trag|steu|er, die (Wirtsch.): Steuer auf Erträge aus Wertpapieren o. Ä. * * * Kapital|ertragsteuer,   eine besondere Erhebungsform der… …   Universal-Lexikon

  • Lohnsteuer — Lohn|steu|er [ lo:nʃtɔy̮ɐ], die; , n: Steuer, die für erhaltenen Lohn bezahlt werden muss: die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber abgeführt. * * * Lohn|steu|er 〈f. 21〉 Steuer für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit * * * Lohn|steu|er, die:… …   Universal-Lexikon

  • Einkommensteuer — Ein|kom|men|steu|er 〈f. 21〉 = Einkommenssteuer * * * Ein|kom|men|steu|er usw.: ↑ Einkommenssteuer usw. * * * Einkommensteuer,   eine Personensteuer, bei der (im Gegensatz zur Körperschaftsteuer für die juristischen Personen u. Ä.) das Einkommen… …   Universal-Lexikon

  • Steuerschuldner — Steu|er|schuld|ner 〈m. 3〉 jmd., der eine Steuerschuld hat * * * Steuerschuldner,   Steuersubjekt, derjenige, der nach den einzelnen Steuergesetzen die jeweilige Steuer für eigene Rechnung zu entrichten hat. Der Begriff ist enger als der des… …   Universal-Lexikon

  • Steuerveranlagung — Steu|er|ver|an|la|gung 〈f. 20〉 Festsetzung der Steuern (für den Einzelnen) * * * Steu|er|ver|an|la|gung, die (Steuerw.): Feststellung, ob u. in welcher Höhe eine ↑ Steuerschuld (b) besteht. * * * Steuer|veranlagung,   die in einem förmlichen… …   Universal-Lexikon

  • Steuerabzug — Steu|er|ab|zug, der (Steuerw.): indirekter Steuereinzug durch Einbehaltung an der Einkunftsquelle. * * * Steuer|abzug,   Steuerrecht: Quellenabzugsverfahren. * * * Steu|er|ab|zug, der (Steuerw.): indirekter Steuereinzug durch Einbehaltung an der… …   Universal-Lexikon

  • Steuervergütung — Steu|er|ver|gü|tung, die (Steuerw.): (bes. bei der Warenausfuhr gewährte) staatliche Vergütung aufgrund gezahlter Steuer. * * * Steuervergütung,   die »Rückgewährung« von Steuern durch den Fiskus, um eine Steuerbelastung rückgängig zu machen. Das …   Universal-Lexikon

  • Aufsichtsratsteuer — Aufsichtsratsteuer,   eine Steuer auf Vergütungen für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied; wird als Gliedsteuer zur Einkommensteuer im Quellenabzugsverfahren einbehalten. Im deutschen Steuerrecht wird die Aufsichtsratsteuer seit 1957 nur bei… …   Universal-Lexikon

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